Handelsbedingungen

1. GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN

Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur „GB“) der Handelsgesellschaft

FLUMASYS s.r.o., Lipové náměstí 1019/10, Dubeč, 107 00 Praha 10, Id.-Nr. 04100859,

eingetragen beim Stadtgericht in Prag unter der Az. C 242559 (im Folgenden nur Gesellschaft „FLUMASYS“ genannt),

regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien, die sich im Zusammenhang mit oder aus einem Kaufvertrag (im Folgenden “Vertrag” genannt) ergeben, der zwischen FLUMASYS als Verkäufer und einer anderen natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden “Käufer” genannt) zum Zweck der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen (im Folgenden “Waren” genannt) an den Käufer geschlossen wurde.

Eine abweichende Regelung im Einzelvertrag hat Vorrang vor diesen GB. Die Geschäftsbedingungen des Käufers sind kein Vertragsbestandteil, auch wenn sie von FLUMASYS nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurden. Die in der Bestellung des Käufers oder in anderen Dokumenten des Käufers festgelegten Bedingungen, die im Widerspruch zum Vertrag oder zu diesen GB stehen oder diese ergänzen oder abändern, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von FLUMASYS ausdrücklich und schriftlich genehmigt.

Die Gesellschaft FLUMASYS hat das Recht, die GB einseitig zu ändern, unbeschadet der Rechte und Pflichten, die bis zum Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung der GB entstehen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Die Waren werden von FLUMASYS auf der Grundlage der unten angeführten Dokumente in der Reihenfolge ihrer Priorität zum Verkauf angeboten:
a) Vertrag;
b) Preisangebot oder Vorschlag der Gesellschaft FLUMASYS;
c) Ergänzende Geschäftsbedingungen für konkrete Waren;
d) Geschäftsbedingungen (GB).

Der Vertrag wird abgeschlossen
a) durch eine Benachrichtigung über die Annahme der Bestellung des Käufers durch FLUMASYS ohne Ergänzungen, Vorbehalte, Einschränkungen oder andere Änderungen durch FLUMASYS;
b) Benachrichtigung über die Annahme des Angebotes von FLUMASYS durch den Käufer ohne Ergänzungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen durch den Käufer;
c) Abnahme der Ware durch den Käufer und Bestätigung der Abnahme oder Zahlung des Kaufpreises an FLUMASYS, es sei denn, der Vertrag wurde gemäß a) oder b) dieses Absatzes abgeschlossen.

Mit dem Absenden einer Bestellung oder der Bestätigung eines Angebotes an FLUMASYS bestätigt der Käufer, dass er die vorliegenden GB ordnungsgemäß gelesen hat und ihnen in der zum Zeitpunkt des Absendens der Bestellung oder der Bestätigung des Angebotes geltenden Fassung ausdrücklich und vorbehaltlos zustimmt.

Der Käufer bestellt die Waren schriftlich, wobei die Bestellung des Käufers mindestens die folgenden wesentlichen Informationen zu enthalten hat:
a) Identifizierung des Käufers – Vor- und Nachname, Sitz/Geschäftsadresse, Identifikationsnummer;
b) Bezugnahme auf das Angebot der Gesellschaft FLUMASYS, falls vorhanden;
c) die angefragte Waren, deren Menge einschließlich der technischen Spezifikation;
d) Vertragspreis, falls dem Käufer bekannt;
e) Liefertermin der Waren;
f) Vor- und Nachname der Person, die den Käufer beim Vertragsabschluss vertritt, einschließlich der Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Für die Zwecke des Vertrages und dieser GB gilt die Schriftform auch für die Kommunikation per E-Mail.

3. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Preis der Waren, der Zeitpunkt und die Art der Zahlung werden im Vertrag festgelegt. Der Preis ist bargeldlos auf das auf dem Steuerbeleg von FLUMASYS angeführte Konto mit dem variablen Symbol der Zahlung zu zahlen.

Der Preis unterliegt weder geschäftlichen, noch sonstigen Nachlässen und beinhaltet keine Steuern, Gebühren oder Kosten für spezielle Verpackung und Versicherung, es sei denn, die Gesellschaft FLUMASYS hat schriftlich etwas anderes festgelegt. Diese etwaigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu entrichten. Der Käufer kann FLUMASYS jedoch eine für die Steuerbehörden akzeptable Steuerbefreiungsbescheinigung vorlegen. Die Gesellschaft FLUMASYS ist nicht verpflichtet, eine Versicherung zu Gunsten des Käufers abzuschließen, es sei denn, der Käufer ersucht sie darum.

Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen FLUMASYS gegen zu verrechnen, auch nicht mit Forderungen, die sich auf Waren beziehen, die vom Käufer zur Reparatur oder Mängelbeseitigung zurückgegeben wurden. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Käufers, so wird die Fälligkeit des Preises ab dem Datum der Versandbereitschaft von FLUMASYS berechnet. Werden die Waren des Käufers von der Gesellschaft FLUMASYS verwahrt, so geschieht dies auf Kosten des Käufers.

Im Fall eines Verzugs bei der Bezahlung des Warenpreises hat der Käufer FLUMASYS Zinsen auf den offenen Betrag in Höhe von 21% (einundzwanzig Prozent) p. a. zu zahlen, die monatlich berechnet werden.

Beim Verzug des Käufers mit der Abnahme der Waren oder der Zahlung des Preises hat FLUMASYS das Recht, die Waren nach vorherigem Hinweis auf Kosten des Käufers zu verkaufen, nachdem sie dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzt hat.

Die Gesellschaft FLUMASYS ist nicht verpflichtet, dem Käufer die Ware zu übergeben oder irgendeine andere Leistung zu erbringen, wenn der Käufer mit einer Zahlung oder einer anderen Leistung aus einem Vertrag mit der Gesellschaft FLUMASYS in Verzug ist und sie ist in einem solchen Fall nicht mit der Erfüllung ihrer Verpflichtung in Verzug, wobei sich der Zeitraum der Erfüllung der Verpflichtung der Gesellschaft FLUMASYS aus einem Vertrag mit dem Käufer um die Dauer des Verzuges des Käufers  verlängert.

4. GARANTIE

FLUMASYS garantiert dem Käufer, dass die Waren frei von Mängeln sind, wenn sie in Übereinstimmung mit den Betriebs- oder Wartungsanweisungen oder anderen Anweisungen in den Handbüchern und anderen Dokumenten der Gesellschaft FLUMASYS

verwendet und gewartet werden.

Die Garantiezeit beträgt ein (1) Jahr ab Übernahme der Waren. Diese Garantie bezieht sich nicht auf Warenmängel, die entstanden sind:
a) infolge eines Unfalles oder einer fahrlässigen Handlung, Missbrauch oder Fehlgebrauch der Waren,
b) infolge einer Zeichnung, eines Entwurfes bzw. einer Spezifikation, die vom Käufer bereitgestellt wurden,
c) durch fehlerhafte bzw. unberechtigte Wartung, Überholung, Installation, Lagerung bzw. Verwendung der Waren,
d) durch Gebrauch oder vorsätzliche Beschädigung oder fahrlässiges Verhalten seitens des Käufers oder seiner Vertreter oder Angestellten,
e) infolge der Qualität der verwendeten oder mit den Waren verarbeiteten Materialien,
f) durch Änderungen, Modifikationen oder Reparaturen an den Waren durch eine andere Person als FLUMASYS,
g) durch übliche Abnutzung oder schnellere Abnutzung durch die Verwendung von abrasiven Materialien und
h) durch Schäden nach dem Versanddatum, es sei denn, der Schaden ist unmittelbar auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen.

Die Verwendung von Reparatur- oder Ersatzteilen, die nicht von der Gesellschaft FLUMASYS geliefert oder genehmigt wurden, führt zum Erlöschen aller für die Waren erhaltenen Genehmigungen und kann die sichere und ordnungsgemäße Funktion der Waren beeinträchtigen. Daher deckt die Garantie keine Schäden oder Ausfälle der Waren ab, die durch die Verwendung von Reparatur- oder Ersatzteilen verursacht werden, die nicht von FLUMASYS geliefert oder genehmigt wurden.

FLUMASYS haftet nicht im Rahmen der oben genannten Garantie (oder einer anderen Garantie, Bedingung oder sonstigen Zusicherung), wenn der Preis der Waren nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig bezahlt wurde. Die Gesellschaft FLUMASYS kann nach eigenem Ermessen die Kosten für die Rücksendung der Waren übernehmen.

Im Fall einer Nichteinhaltung dieser Garantie besteht die einzige Verpflichtung der Gesellschaft FLUMASYS darin, nach eigenem Ermessen die Produkte zu modifizieren, zu ändern, zu reparieren oder zu ersetzen, die Dienstleistungen erneut zu erbringen oder den Preis zu erstatten. Nach Ablauf der Garantiezeit kann die Gesellschaft FLUMASYS die Waren oder Ersatzteile und Komponenten für die Waren als veraltet aussondern. In diesem Fall ist sie nicht mehr verpflichtet, sie auf Lager zu halten oder zu liefern.

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass in Anbetracht der vorstehenden Garantie und aller etwaigen anderen Garantien, die im Einzelfall in den Angeboten von FLUMASYS enthalten sind, alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich Garantien für die Marktgängigkeit der Waren und ihre Eignung für einen bestimmten Zweck, vom Vertrag ausgeschlossen sind, mit Ausnahme des Eigentumsrechtes.

5. EIGENTUMSRECHT UND SCHADENSGEFAHR

Der Käufer erwirbt das Eigentumsrecht an den Waren erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises der Waren an den Verkäufer. Der Käufer verpflichtet sich, bis zum Erwerb des Eigentums an den Waren keine Verfügungen zu treffen, die die Waren beschädigen könnten. Die Gefahr der Beschädigung der Waren geht mit der Übergabe an den Frachtführer für den Transport auf den Bestimmungsort auf den Käufer über.

6. VERZUG BEI DER ERFÜLLUNG

Die von der Gesellschaft FLUMASYS angegebenen Lieferzeiten sind geschätzte Lieferzeiten. FLUMASYS gerät mit der Erfüllung des Vertrages nicht in Verzug und haftet nicht für Kosten, Verluste oder Schäden, die durch eine Verzögerung der Erfüllung verursacht werden, wenn diese Verzögerung auf Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft FLUMASYS liegen, wie z.B. Arbeiterstreiks, Überschwemmungen, Brände, Transportverzögerungen, Verspätungen ihrer Lieferanten, Unmöglichkeit der Materialbeschaffung oder Ausfall von Produktionsanlagen. Im Fall einer solchen Verzögerung werden der Preis und andere relevante Vertragsbestimmungen angepasst, um die Auswirkungen der Verzögerung zu berücksichtigen.

7. GESCHÜTZTE INFORMATIONEN

Der Käufer verpflichtet sich, alle Daten wie Spezifikationen, Zeichnungen, Software und Informationen der Gesellschaft FLUMASYS (einschließlich Entwürfe, Berichte, Softwaredokumentation, Handbücher, Modelle, Prozessinformationen usw.), die FLUMASYS dem Käufer offenlegt und die vertrauliche oder geschützte Informationen enthalten, als vertrauliche Informationen mit mindestens der gleichen Sorgfalt und unter Anwendung mindestens der gleichen Sicherheitsmaßnahmen zu behandeln, die er zum Schutz seiner eigenen geschützten Informationen verwendet, in jedem Fall aber mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt, unabhängig davon, ob diese Daten als geschützt oder vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. Der Käufer darf diese Informationen nur für die Erfüllung seiner Verpflichtungen verwenden und darf sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft FLUMASYS nicht kopieren, an Dritte weitergeben oder auf andere Weise nutzen. Diese Verpflichtungen beziehen sich nicht auf Informationen, die ohne Verletzung dieses Vertrages öffentlich zugänglich sind oder werden, die der Käufer auf rechtmäßigem Weg und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit nach Abschluss dieses Vertrages von einem Dritten erhält, es sei denn, dieser Dritte unterliegt einer Verpflichtung zum Schutz seiner Interessen oder einer vertraglichen Verpflichtung, die ihn daran hindern würde, diese Informationen an den Käufer weiterzugeben, oder die der Käufer unabhängig und ohne Verwendung von Informationen entwickelt, die er von FLUMASYS erhalten hat, was schriftlich zu belegen ist. Der Käufer verpflichtet sich, alle Dokumente, Kopien, Notizen und andere Unterlagen (in schriftlicher oder elektronischer Form), die vertrauliche oder geschützte Informationen enthalten, auf schriftliche Aufforderung der Gesellschaft FLUMASYS zurückzugeben oder zu vernichten. Die Beschränkungen und Verpflichtungen von FLUMASYS in Bezug auf vertrauliche oder geschützte Informationen gelten für einen Zeitraum von sieben (7) Jahren ab der Lieferung der Waren.

8. VERLETZUNG DER PATENTRECHTE

Die Gesellschaft FLUMASYS haftet nicht für die Verletzung von Patenten oder anderen ähnlichen Rechten durch die Herstellung oder Vermarktung von Produkten, die ganz oder teilweise unter Verwendung der Waren hergestellt wurden. Der Käufer verpflichtet sich, die Gesellschaft FLUMASYS für Waren, die nach vom Käufer zur Verfügung gestellten Entwürfen hergestellt werden, von allen Ansprüchen, Forderungen oder Klagen freizustellen, die gegen die Gesellschaft FLUMASYS wegen angeblicher Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden.

9. VERPACKUNG UND VERSENDUNG

Die Waren werden nach den handelsüblichen Verfahren für den Inlands- und Auslandsversand verpackt. Sämtliche Beförderungsgebühren trägt der Käufer. Der Frachtführer wird von der Gesellschaft FLUMASYS gewählt, falls nichts anderes vereinbart wurde. Der Platz auf dem Schiff für den Seetransport und die Seeversicherung werden vom Käufer sichergestellt.

10. KONFORMITÄT MIT DEN RECHTSVORSCHRIFTEN

Die Waren werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Landes, in dem sie hergestellt werden, hergestellt, die zum Zeitpunkt der Herstellung der Waren gelten. Der Käufer ist für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Verwendung der Waren am Verwendungsort verantwortlich.

11. ENTSCHEIDUNGSRECHT

Das Rechtsverhältnis aus dem Vertrag unterliegt dem Recht der Tschechischen Republik und das Gericht der Tschechischen Republik, in dessen Bezirk FLUMASYS seinen Sitz hat, ist für die Beilegung individueller Streitigkeiten zuständig.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Weder FLUMASYS noch der Käufer haften für Gewinneinbußen, Verluste aufgrund von Betriebsstilllegungen, Betriebsunfähigkeit oder erhöhten Betriebskosten, Kosten für die Beschaffung von Finanzmitteln, Unmöglichkeit der Nutzung von Ausrüstung, Kapital- oder Ertragsverluste oder sonstige wirtschaftliche Verluste oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob ein Anspruch aus dem Vertrag, aus einem bürgerrechtlichen Delikt (einschließlich fahrlässiger Handlung), aus objektiver Haftung oder aus einem anderen Grund entsteht. Der Käufer und FLUMASYS haften für Ansprüche, die sich aus einem Vertragsbruch, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), einer objektiven Haftung, einer Garantieverletzung oder aus anderen Gründen ergeben, nur bis zur Höhe des Vertragspreises der Waren, auf die sich diese Ansprüche beziehen.

13. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG

Der Vertrag stellt die vollständige, endgültige und ausschließliche Vereinbarung zwischen dem Käufer und der Gesellschaft FLUMASYS über den Verkauf und Kauf der Waren dar. Etwaige frühere Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien oder Handelsbräuche berühren, modifizieren, ergänzen oder verändern diese Vereinbarung nicht und legen sie nicht aus. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind für die Gesellschaft FLUMASYS nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft FLUMASYS unterzeichnet wurden.

14. WIRKSAMKEIT

Diese GB werden am 1. 2. 2018 wirksam.

Kontakt

Flumasys s.r.o.
Brandýská 543
250 90 Jirny

+420 226 886 402

info@flumasys.cz

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